Richtlinie zur Verhinderung von Geldwäsche und zur Kundenidentifizierung (AML/KYC) bei der Spielbank Leipzig
Description (D): Richtlinie der Spielbank Leipzig zur Verhinderung von Geldwäsche und zur Kundenidentifizierung: rechtliche Grundlagen, Identitätsprüfung, Sorgfaltspflichten, Transaktionsüberwachung und Datenaufbewahrung.
H1: AML/KYC-Richtlinie der Spielbank Leipzig
1. Geltungsbereich und rechtliche Grundlagen
Diese Richtlinie beschreibt die Maßnahmen, die die Spielbank Leipzig zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten im Bereich der Verhinderung von Geldwäsche (Anti-Money Laundering, AML) und der Kundenidentifizierung (Know Your Customer, KYC) umsetzt.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere:
- das Geldwäschegesetz (GwG) in seiner jeweils gültigen Fassung,
- der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021),
- die einschlägigen EU-Geldwäscherichtlinien sowie die ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar geltende EU-Geldwäscheverordnung (AMLR),
- die Vorgaben der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) als zuständiger Aufsichtsbehörde.
Als lizenzierter Glücksspielanbieter gilt die Spielbank Leipzig als verpflichtetes Unternehmen im Sinne der Geldwäscheprävention. Die Umsetzung dieser Richtlinie ist Voraussetzung für den Erhalt und die Aufrechterhaltung der Betriebslizenz.
2. Identifizierung und Verifizierung von Spielern (KYC)
2.1 Grundsatz
Anonymes Spielen ist in Deutschland nicht zulässig. Alle Spieler müssen vor der Nutzung des Angebots eindeutig identifiziert werden. Die Spielbank Leipzig ist verpflichtet, die Identität jedes Spielers zu prüfen und zu dokumentieren.
2.2 Erforderliche Dokumente
Zur Identitätsprüfung werden insbesondere folgende Unterlagen verlangt:
- Lichtbildausweis: gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- Adressnachweis: aktueller Kontoauszug, Verbrauchsabrechnung oder behördliche Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate),
- Nachweis der Zahlungsmethode: Foto der verwendeten Zahlungskarte (sensible Ziffern geschwärzt), Kontoauszug oder Screenshot eines E-Wallet-Kontos.
Je nach Risikoeinstufung des Spielers oder bei Überschreitung bestimmter Transaktionsschwellen können zusätzliche Dokumente angefordert werden.
2.3 Zeitpunkt der Verifizierung
Die Identitätsprüfung ist spätestens vor der ersten Auszahlung abzuschließen. Bei Erreichen des gesetzlich vorgesehenen Schwellenwerts von 2.000 EUR pro Transaktion oder innerhalb verbundener Transaktionen innerhalb von 24 Stunden werden Sorgfaltspflichten unabhängig vom Auszahlungszeitpunkt ausgelöst. Ohne abgeschlossene Verifizierung werden keine Auszahlungen freigegeben.
2.4 Digitale Identifizierungsverfahren
Zur Identitätsprüfung können technisch anerkannte Verfahren eingesetzt werden, darunter Videoidentifikation sowie biometrische Prüfverfahren (Selfie- bzw. Liveness-Checks). Diese Verfahren haben die regulatorischen Anforderungen an eine zuverlässige digitale Identifizierung zu erfüllen.
3. Kundensorgfaltspflichten (Customer Due Diligence, CDD)
3.1 Standardmäßige Sorgfaltspflichten
Sorgfaltspflichten werden insbesondere in folgenden Situationen angewendet:
- bei Aufnahme einer Geschäftsbeziehung,
- bei gelegentlichen Transaktionen ab 2.000 EUR (Einzeltransaktion oder verbundene Transaktionen),
- bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung,
- bei Zweifeln an der Echtheit oder Vollständigkeit bereits vorliegender Identifikationsdaten,
- bei einer Änderung der Risikoeinstufung des Spielers.
3.2 Verstärkte Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence, EDD)
Spieler, die als Hochrisikokunden eingestuft werden, unterliegen verstärkten Prüfpflichten. Dazu zählen insbesondere:
- Spieler aus Ländern, die von der Financial Action Task Force (FATF) als Hochrisikostaaten eingestuft sind,
- politisch exponierte Personen (PEPs) sowie deren Familienangehörige und nahestehende Personen,
- Spieler mit hohem Transaktionsvolumen (High Roller, VIP-Kunden).
Im Rahmen der verstärkten Sorgfaltspflichten werden Nachweise zur Herkunft der eingesetzten Mittel (Source of Funds) sowie zur Herkunft des Vermögens (Source of Wealth) angefordert. EDD-Daten werden mindestens jährlich aktualisiert.
3.3 Risikoprofile und Kategorisierung
Alle Spieler werden anhand eines risikobasierten Ansatzes in Risikokategorien eingeteilt (niedrig, mittel, hoch). Grundlage sind unter anderem Transaktionsvolumen, Spielverhalten, Herkunftsland und Ergebnisse der Sanktionsprüfung. Die Risikoeinstufung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
4. Transaktionsüberwachung und Meldepflichten
Die Spielbank Leipzig überwacht laufend alle Transaktionen auf Auffälligkeiten, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten könnten. Dazu gehören unter anderem:
- ungewöhnliche Ein- und Auszahlungsmuster,
- schnelle Umschichtungen von Guthaben,
- Abweichungen vom üblichen Spielverhalten eines Kunden.
Verdächtige Aktivitäten werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben als Verdachtsmeldung (Suspicious Activity Report, SAR) an die zuständigen Behörden übermittelt. Spieler werden über eine laufende Verdachtsmeldung nicht informiert, sofern dies gesetzlich untersagt ist.
Alle Spieler werden zudem gegen einschlägige Sanktionslisten geprüft. Transaktionen mit sanktionierten Personen oder Institutionen werden unverzüglich blockiert und den zuständigen Behörden gemeldet.
5. Zahlungsverkehr und verbotene Zahlungsmethoden
Ein- und Auszahlungen dürfen ausschließlich über lizenzierte Zahlungsdienstleister erfolgen. Zahlungen müssen auf das persönliche Konto des verifizierten Spielers laufen. Folgende Zahlungsformen sind nicht zulässig:
- anonyme Zahlungsmethoden,
- Barzahlungen im Online-Bereich,
- Zahlungen durch Dritte,
- digitale Währungen (Kryptowährungen).
Die Spielbank Leipzig ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Spieler der tatsächliche Inhaber der verwendeten Zahlungsmethode ist. Zahlungsdienstleister, die keine vollständige Nutzerverifizierung vor Transaktionen gewährleisten, dürfen gemäß den Vorgaben der GGL nicht eingesetzt werden.
6. Systemintegration: LUGAS und OASIS
Die Spielbank Leipzig ist an die staatlichen Systeme LUGAS und OASIS angebunden. LUGAS dient der Überwachung von Einzahlungs- und Einsatzlimits über alle lizenzierten Anbieter hinweg. OASIS ist das zentrale Spielersperrsystem, in dem Selbstsperren und behördlich angeordnete Sperren erfasst und durchgesetzt werden. Beide Systeme sind integraler Bestandteil der AML- und KYC-Prozesse.
7. Aufbewahrung von Daten und Dokumenten
Alle im Rahmen der KYC- und AML-Prozesse erhobenen Daten und Dokumente werden für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren aufbewahrt. Dies umfasst insbesondere:
- Identifikationsunterlagen,
- Transaktionsprotokolle,
- Risikobewertungen,
- Verdachtsmeldungen,
- Dokumentation der Sorgfaltspflichten.
Der Zugriff auf Compliance-Unterlagen ist auf autorisierte Mitarbeiter beschränkt und wird protokolliert.
8. Interne Organisation und Verantwortlichkeiten
Die Spielbank Leipzig hat einen Geldwäschebeauftragten (Money Laundering Reporting Officer, MLRO) bestellt, der für die Umsetzung und Überwachung dieser Richtlinie verantwortlich ist. Alle relevanten Mitarbeiter werden regelmäßig zu AML- und KYC-Anforderungen geschult. Die interne Risikoanalyse wird regelmäßig aktualisiert und dokumentiert.
9. Mindestalter und Zugangsbeschränkungen
Die Teilnahme am Glücksspielangebot der Spielbank Leipzig ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet. Das Mindestalter wird durch technisch zuverlässige Identifizierungsverfahren sichergestellt. Eine bloße Selbstauskunft ohne Dokumentenprüfung ist nicht ausreichend.
10. Änderungen dieser Richtlinie
Diese Richtlinie wird bei Änderungen der gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen aktualisiert. Mit der Nutzung des Angebots der Spielbank Leipzig erkennen Spieler die jeweils gültige Fassung dieser Richtlinie an.

